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Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 10:00 - 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 - 17:00 Uhr
Sonntag: geschlossen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fewo-Schillig-Resort UG (haftungsbeschränkt)

Fewo-Schillig-Resort UG (haftungsbeschränkt)
Grüner Weg2
49456 Bakum
Tel: +49 152 3789 6796
www.fewo-schillig.com
Mail: info@fewo-schillig.com

Amtsgericht Oldenburg HRB 220525

1.  Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der jeweiligen Ferienunterkunft zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des jeweiligen Eigentümers. Die Fewo-Schillig-Resort UG (haftungsbeschränkt) ist nicht Eigentümer und Vermieter der angebotenen Ferienwohnungen. Sie tritt für die Eigentümer als Vermittler auf und vermittelt im Auftrag und auf Rechnung des Eigentümers der jeweiligen Ferienwohnung den Mietvertrag mit den Feriengästen und wickelt diesen ab. Der Vertrag über die Anmietung des Ferienobjektes kommt also zwischen dem Gast und dem Eigentümer des Objektes, vermittelt durch die Fewo-Schillig-Resort UG (haftungsbeschränkt) zustande.  


2.  Vertragsabschluss, Buchung

Die Buchung der Ferienunterkunft kommt durch die Buchungsbestätigung der Fewo-Schillig-Resort UG (haftungsbeschränkt) zustande, welche dem Gast im Anschluss an die Online-Buchung bzw. E-Mail oder der telefonischen Buchungsanfrage schriftlich oder per E-Mail übermittelt wird. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Buchung somit rechtskräftig. Vertragliche Beziehungen bezüglich der vermittelten Leistungen bestehen nur zwischen dem Feriengast und dem jeweiligen Eigentümer. Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurden, akzeptiert.


3.   Aufenthalt

Die jeweilige Ferienunterkunft inklusive Inventar und die zur jeweiligen Wohnung gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen. Die jeweiligen Ferienunterkünfte stehen dem Gast am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Für eine pünktliche Überlassung übernimmt die Fewo-Schillig-Resort UG (haftungsbeschränkt) keine Garantie.

Das Ferienobjekt ist ab Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr besenrein zu verlassen. Wird die Wohnung nicht oder verspätet zurückgegeben, können der volle Listenpreis in Rechnung gestellt und etwaig entstandene Schäden durch die Verhinderung der Weitervermietung geltend gemacht werden. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung ist der Vermittler berechtigt, die entstehenden Kosten für den Aufwand dem Gast zu berechnen.

Evtl. ausgehändigte Wohnungsschlüssel oder Wohnungszugangskarten sind bei Abreise auf den Küchentisch in der Wohnung zu legen.

Die Nutzung der Ferienunterkunft ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt. Sie darf zudem nur mit der jeweils maximal angegebenen Personenzahl belegt werden. Die angegebene maximale Personenzahl schließt Kinder mit ein. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermittler berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen der Ferienunterkunft zu verweisen. 
Ein Haustier darf nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Vermittler mitgebracht werden. Dieses muss in der Buchung angezeigt werden. Für durch die eingebrachten Haustiere verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.  

In sämtlichen Ferienobjekten gilt ein absolutes Rauchverbot. Der Vermittler behält sich bei Verstößen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor. Der Vermittler übernimmt für den rauchfreien Zustand der Ferienobjekte keine Garantie.

Während des Aufenthaltes gilt die dem Gast zur Kenntnisnahme zugesendete Hausordnung. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.


4.  Zahlung

Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienunterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Es wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % der Gesamtsumme (mindestens 100 Euro) innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Anreise zu zahlen. Beide Zahlungen sind auf das Konto der Fewo-Schillig-Resort UG (haftungsbeschränkt) zu überweisen. Den Feriengästen wird im Rahmen der Buchungsbestätigung das genaue Zahlungsziel mitgeteilt. 
Bei kurzfristigen Buchungen – weniger als 4 Wochen - ist der Gesamtbetrag innerhalb von 7 Tagen nach der Buchungsbestätigung und vor Reisebeginn zu zahlen. Bei sehr kurzfristigen Buchungen (ab 4 Tage vor Anreise) ist die Zahlung direkt nach Buchung per Echtzeit-/Blitzüberweisung auf unser angegebenes Konto oder per Kreditkarte zu zahlen. Der Vermittler ist nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen vertragsgerecht bei dem Vermittler eingegangen sind. Ist dies nicht der Fall, besteht seitens des Gastes kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen. Erst nach Zahlung der vollen Mietsumme wird dem Mieter Zutritt zur Ferienwohnung gewährt. Der Vermittler ist in diesem Fall zur anderweitigen Vermietung des Objektes berechtigt und wird dies dem Gast unverzüglich mitteilen. Falls eine Ersatzvermietung für den gebuchten Zeitraum nicht realisiert werden kann, ist der Gast zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet. 
 
Kurabgaben sind im Mietpreis nicht enthalten. Für den Aufenthalt fällig werdende Kurabgaben lt. Satzung der jeweiligen Gemeinde sind spätestens bei Anreise gesondert zu entrichten.

Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Die Fewo-Schillig-Resort UG (haftungsbeschränkt) empfielt den Abschluss einer solchen Versicherung.


5.  Rücktritt

Ein Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Wird der gebuchte Aufenthalt bis 30 Tage vor der geplanten Anreise storniert, werden dem Feriengast 100 % des gezahlten Betrages durch die Fewo-Schillig-Resort UG (haftungsbeschränkt) erstattet. Wird der gebuchte Aufenthalt 30 bis 14 Tage vor der geplanten Anreise storniert, sind 50 % des Mietpreises fällig. Liegen weniger als 14 Tage zwichen der Stornierung und der geplanten Anreise und kann das Ferienobjekt nicht oder nur zum Teil anderweitig vermietet werden, wird der Gesamtbetrag abzüglich ersparter Aufwendungen in Rechnung gestellt und vom Vermittler einbehalten. In diesem Fall wird der Vermittler eine korrespondierende Rechnung übermitteln. Im Falle eines Rücktritts besteht ein pauschalierter Anspruch an Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro.

Der Vermittler kann die gebuchte Leistung ohne Angabe von Gründen bis 30 Tage vor Anreise stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Gast dann in voller Höhe zurückerstattet. Auch eine spätere Aufhebung des Vertrags ist im Falle von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die den gebuchten Aufenthalt unmöglich machen, zulässig. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Fewo-Schillig-Resort UG (haftungsbeschränkt) empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Nimmt der Gast vertragliche Leistungen wegen verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der Fewo-Schillig-Resort UG (haftungsbeschränkt) zu vertretenden Gründen, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht seitens des Gastes kein Anspruch auf anteilige Reisepreisrückerstattung. Die Fewo-Schillig-Resort UG (haftungsbeschränkt) empfiehlt den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung.


6.  Haftung

Der Vermittler haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen im Aufzugbetrieb, Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermittler keine Haftung übernommen. 
Mängel am Ferienobjekt, die über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgehen sowie andere Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen, sind dem Vermittler unverzüglich am Anreisetag, spätestens aber am darauffolgenden Tag schriftlich anzuzeigen. Dem Vermittler muss die Gelegenheit zur Abhilfe oder Nachbesserung gegeben werden.
Unterbleibt eine unverzügliche Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jegliche Ansprüche des Gastes aus dem Vertrag, soweit eine dem Gast zumutbare Abhilfe durch den Vermittler möglich gewesen wäre. 
Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Störungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
Für vom Gast verursachte Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Gast. Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Gastes. Zudem wird beim Verlust der Schlüssel für die Ferienunterkunft eine Gebühr in Höhe von 50 Euro fällig.
Der Vermittler haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der vom Gast eingebrachten Sachen einschließlich PKW. Die Einbringung des persönlichen Eigentums in das Mietobjekt enschließlich der Abstellung des PKW auf dem Parkplatz bzw. Stellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.
Internetverbindungen werden auf verschiedene Arten angeboten. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Bandbreite oder Signalstärke. Der Gast verpflichtet sich, den Internetzugang nicht zu Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Material zu nutzen. Der Gast stellt den Eigentümer und Vermittler von allen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, welche auf eine rechtswidrige Nutzung des Internetzugangs zurückzuführen sind.


7.  Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Es wurden außerdem keine mündlichen Absprachen getroffen.

8.  SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.


9.  Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Klagen des Gastes ist der Sitz in Bakum.
Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlamentes, Artikel 16, gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Buchungen von Ferienwohnungen. Es gelten die vorgenannten Stornobedingungen von Fewo-Schillig-Resort UG (haftungsbeschränkt)